Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Jeder Versicherte, der in eine Pflegestufe eingestuft ist, hat im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes Anspruch auf eine Kurzzeitpflege von 28 Tagen im Jahr.

So können Sie Leistungen von Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Versorgung noch nicht sichergestellt ist, die Pflegeperson krank oder anderweitig verhindert ist, oder andere Krisensituationen bestehen.

In all diesen Fällen ist das Altenzentrum Westerstede gerne für Sie da und hält hierfür freie Plätze bereit. Eine sogenannte Verhinderungspflege wird für vier Wochen im Jahr von der Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt die Pflegestufe ist seit mindestens sechs Monaten in Kraft. Steht zum Beispiel ein Urlaub der Pflegeperson an, dient unsere Einrichtung als „Zuhause auf Zeit“ und sorgt für die qualifizierte Betreuung.